Wann kannst du zu hause bleiben
Es gibt keine einfache Antwort.
Sie können sich nicht selbst entscheiden, dass Sie aus Angst vor dem COVID-19-Virus (Corona) nicht mehr zur Arbeit kommen. Ihr Arbeitgeber kann Sie warnen oder Ihren Kontakt als Antwort beenden.
Wenn Sie Kontakt mit einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, klären Sie so bald wie möglich, ob Sie unter Quarantäne gestellt werden müssen. Wenn es aufgrund eines medizinischen Verdachts auf Corona erforderlich ist, sich von Ihrem Arbeitsplatz fernzuhalten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Gemäß den Vorschriften müssen alle mit dem Corona-Virus infizierten Personen vom behandelnden Arzt dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Im Falle einer Quarantäne müssen Sie zu Hause bleiben und Ihr Lohn wird wie bisher vom Arbeitgeber bezahlt.
Wenn Sie krank und arbeitsunfähig sind - aufgrund des Corona-Virus oder etwas anderem -, erhalten Sie von Ihrem Arzt grundsätzlich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Sie so schnell wie möglich an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden müssen. In diesem Fall erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt.
Aufgrund der aktuellen Situation ist es bis zum 23. Juni 2020 möglich, von einem Arzt eine 14-tägige Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit zu erhalten, indem er nur telefonisch und ohne persönliche Untersuchung anruft. Sie erhalten das Zertifikat per Post zu Ihnen nach Hause.
Dies gilt jedoch nur für:
Patienten mit Atemwegserkrankungen mit leichten Symptomen
Patienten mit Atemwegserkrankungen mit leichten Symptomen, wenn auch der Verdacht besteht, das Virus kontaktiert zu haben